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IHK: Erfinderberatung

28.09.2022

IHK Regensburg, ab 16:00 Uhr

Sie haben eine Erfindung gemacht, wissen aber nicht genau, wie Sie dieses Wissen schützen lassen können? Sie planen einen Markteintritt unter einem unverkennbaren Zeichen? Sie haben ein Design entwickelt und möchten dieses vor Imitation schützen? Bei der Beantwortung dieser Fragen hilft die Erfinderberatung.

Um das geistige Eigentum vor Ideenklau und Plagiaten zu schützen, bieten sich zahlreiche gewerbliche Schutzrechte an. Wichtige Schutzrechte sind Patente und Gebrauchsmuster zum Schutz von technischen Entwicklungen, die Marke zum Schutz des „guten Namens“ und der Designschutz. Wann welches Schutzrecht für eine konkrete Idee geeignet ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Der Erfinder muss zudem sorgfältig Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken einer Anmeldung abwägen.

Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim bietet die Erfinderberatung als Einstiegs- und Erstberatung an. Sie ist kostenlos und wird von unabhängigen Patentanwälten durchgeführt.

Wobei hilft die Erfinderberatung?

Es können konkrete Problemstellungen zum gewerblichen Rechtsschutz einleitend besprochen werden.

Dazu gehören zum Beispiel die Erörterung notwendiger Schritte zur schutzrechtlichen Absicherung von Neuentwicklungen, spezielle Fragen zum Markenrecht und zum Arbeitnehmererfindungsrecht, Fragen zu allgemeinen Richtlinien von Lizenzverträgen sowie Informationen zu ausländischen Rechtsnormen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Der beratende Patentanwalt ist natürlich zur Verschwiegenheit über die Inhalte des Beratungsgesprächs verpflichtet.

Was kann die Erfinderberatung nicht leisten?

Die Erfinderberatung ist kein Einführungskurs in den gewerblichen Rechtsschutz. Fragen, die ein vorheriges Aktenstudium erfordern, können nicht geklärt werden.

Ebenso sind die Ausarbeitung beziehungsweise Durchsicht von bereits vorbereiteten Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen oder von anderen Schriftsätzen, die Bearbeitung von Ein- und Widersprüchen sowie wiederholte Konsultationen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung nicht möglich.

Die Erfinderberatung will und kann eine eventuell erforderlich werdende spätere Beratung durch einen Patentanwalt nicht ersetzen.

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