Die ästhetische Erscheinungsform - Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.
Dieses Tutorial bietet dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups stellen:
- Was ist als Design schützbar?
- Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn?
- Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung?
- Wie stark ist das Schutzrecht?
- Wie bereite ich die Designanmeldung vor?
- Welche Unterstützung bieten Markenanwälte?
- Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Referent:
Christoph Vischer, Rechtsanwalt, LL.M.Weickmann & Weickmann, Patent- und Rechtsanwälte PartmbB


